Hygieneregeln im Erlebnisbad

Seit dem 04.03.2022 gilt im Erlebnisbad die 3 G Regel:

Das heißt, das Erlebnisbad darf nur folgender Personenkreis betreten:

  1. geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen
  2. genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen.

Ausnahmen von der Testpflicht: 

–         Kinder bis zum 14. Lebensjahr

–          Schülerinnen und Schüler, sofern sie in der Schule getestet werden und diese Bescheinigung vorlegen, als Nachweis genügt auch eine unterzeichnete Bescheinigung über einen negativen Selbsttest von einem Personensorgeberechtigten.

. weiterhin gilt für alle: Treffpunkt vor der Halle 15 Minuten vor Trainingsbeginn, Trainer tragen jeden in eine Anwesenheitsliste ein und die Trainingsgruppe betritt geschlossen die Halle.

Beim Betreten der Schwimmhalle, in den Umkleideräumen und den Sanitärbereichen  ist von allen ein Mundschutz zu tragen und Abstand zu halten (außer beim duschen). Außerhalb des Beckens und am Beckenrand ist ebenfalls auf Abstand zu achten.

Corona bedingte Veränderungen erfahrt ihr an dieser Stelle zeitnah !